„2. zum Nutzer:
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Rz. 81
[Autor/Stand] Angaben zum Nutzer. Die hinsichtlich des Nutzers mitzuteilenden Angaben entsprechen grundsätzlich den Angaben zum Intermediär (s. Rz. 61 ff.). Bei mehreren Nutzern sind die Angaben für jeden Nutzer zu machen.[2]
Rz. 82
[Autor/Stand] frei
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