Rz. 22

Ist die Aktie im Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen nicht in einem auf den Namen des Inhabers der Bescheinigung lautenden Wertpapierdepot bei dem Kreditinstitut verzeichnet ("Schalterfälle"), hat das Kreditinstitut die Bescheinigung nach Abs. 2 zu kennzeichnen. Durch diesen Hinweis wird die Vergütung von Körperschaftsteuer durch das Bundesamt für Finanzen ausgeschlossen, und zwar in den Fällen des Einzelantrags des Anteilseigners durch § 36b Abs. 5 Nr. 2 EStG, in den Fällen des Sammelantrags durch das Kreditinstitut durch § 36c Abs. 1 Nr. 2 EStG. Der Anteilseigner kann seinen Anrechnungsanspruch nur im Wege des Veranlagungsverfahrens bei seinem Wohnsitzfinanzamt geltend machen. Diese Regelungen sollen Mißbräuche verhindern. Da das Kreditinstitut sich in Schalterfällen im allgemeinen nicht über die Person des Anteilseigners vergewissern wird und auch nicht prüfen kann, ob der Empfänger der Bescheinigung der Anteilseigner ist, soll das Steuerguthaben bei Vorlage einer gekennzeichneten Bescheinigung nur im Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden können, das eine umfassende Nachprüfung ermöglicht.

Wird die Steuerbescheinigung von einer inländischen Zweigniederlassung eines Kreditinstituts mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt, gilt diese Regelung entsprechend. Damit ist gleichzeitig gesagt, daß diese Institute berechtigt sind, in Schalterfällen Steuerbescheinigungen auszustellen.

Keine Regelung enthält das Gesetz für Fälle, in denen die Steuerbescheinigung in Schalterfällen von inländischen Zweigniederlassungen eines Kreditinstituts mit Sitz in einem Staat ausgestellt wird, der nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört. Die Regelung über die Steuerbescheinigungen in Schalterfällen ist in diesen Fällen entsprechend anzuwenden.

 

Rz. 23

Über die Kennzeichnung hinaus ist das Kreditinstitut nach Abs. 3 verpflichtet, über die gekennzeichneten Bescheinigungen Aufzeichnungen zu führen, die einen Hinweis auf den Buchungsbeleg über die Auszahlung an den Empfänger der Bescheinigung enthalten müssen.

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