Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung des Registerpfandrechts dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, daß der Gläubiger das Registerpfandrecht aufgibt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge