Tz. 650

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Entspr allgemeiner Grundsätze bei der Verrechnungspreisprüfung nach § 1 AStG und § 90 Abs 3 AO sind hierbei sowohl nachfolgende "materielle" als auch "formelle" Entsch (die Dokumentation) zu treffen.

 
Prüffelder zu "materielle Rechtsfragen" Zur Erstellung der Sachverhalts-/Angemessenheitsdokumentation:
Zu welchen Konditionen erfolgte die Verlagerung ins Ausl? Art und Umfang der Übertragung von WG
Welche WG wurden übertragen?  
Zu welchem Preis erfolgte die Übertragung? Angemessenheitsdokumentation: Wie wurde der Preis ermittelt?
Behandlung von Folgekosten (Stilllegungskosten-, Beschäftigungsgarantiekosten, etc im Inl)?  
Wurden neben materiellen und immateriellen Einzel-WG auch noch Geschäftschancen übertragen? Sachverhaltsdokumentation: Wem sind immaterielle WG zuzuordnen?
  Angemessenheitsdokumentation: Wenn immaterielle WG übertragen wurden: Wie wurde der Preis festgelegt?
Wie wird der künftige Geschäftsverkehr abgewickelt? Sachverhaltsdokumentation

Verrechnungspreismethode

  • Verrechnungspreisbildung nach den Grundsätzen der verlängerten Werkbank?
  • Verrechnungspreisbildung nach den Grundsätzen eines Eigenproduzenten?
  • Oder Mischform?
Nutzen- und Funktionsanalyse
Angemessenheitsdokumentation: wie wurde der Fremdpreis nach Festlegung der Struktur festgelegt?

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