BMF, Schreiben v. 24.7.2001, IV C 1 - S 2401 - 22/01, BStBl I 2001, 514
Bezug: BMF-Schreiben vom 13.7.2001, IV C 1 - S 2401 - 19/01
2 Anlagen
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle für Zahlungen ab 1.1.2002 die beiden anliegenden amtlich vorgeschriebenen Muster für Steuerbescheinigungen gemäß § 45a Abs. 2 EStG zu verwenden. Nach Inhalt und Reihenfolge darf von ihnen nicht abgewichen werden. Das Format des amtlichen Musters der Steuerbescheinigung ist nicht vorgeschrieben.
Das amtlich vorgeschriebene Muster bezieht sich ausschließlich auf die Steuerbescheinigung. Der Gutschriftteil bleibt der Gestaltung des Ausstellers überlassen und kann mit zusätzlichen Angaben versehen werden.
Bei Bescheinigungen, die in vollem Umfang maschinell ausgedruckt werden, dürfen Abkürzungen entsprechend Abschnitt 99 Abs. 3 Satz 7 KStR in der ab VZ 1996 gültigen Fassung und für den Zinsabschlag die Abkürzung „ZASt” verwendet werden. Werden Abkürzungen verwendet, sind sie an anderer Stelle der Mitteilung zu erläutern. Statt des Zeichens „E” ist die Verwendung der Abkürzung „EUR” oder „Euro” zulässig.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Anlage 1
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(Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge)
Steuerbescheinigung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge § 45a Abs. 2 EStG)
An …………………………………………………………………………………………………………………………… |
(Name und Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge) |
………………………………………………………………………………………………………………………………… |
wurden am ……………………………………… für ………………………………………………………………… |
(Zahlungstag) |
(Name und Anschrift des Schuldners der Kapitalerträge) |
für den Zeitraum ……………………………………. folgende …………………………………………………………… gezahlt: |
(Art der Kapitalerträge) |
Höhe der Kapitalerträge und/oder |
………………… Euro |
Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 EStG |
………………… Euro |
anrechenbarer Zinsabschlag gem. § 43a Abs. 1 Nr. 3 EStG |
………………… Euro |
anrechenbare Kapitalertragsteuer gem. § 43a Abs. 1 Nr. 2 EStG |
………………… Euro |
anrechenbarer Solidaritätszuschlag |
………………… Euro |
FA, an das die Kapitalertragsteuer/der Zinsabschlag und der Solidaritätszuschlag abgeführt worden sind |
|
Steuernummer der auszahlenden Stelle/des Schuldners
Ich versichere, dass ich die Angaben in dieser Bescheinigung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
……………………………………………………. |
………………………………………………………. |
(Ort, Datum, ggf. Firmenstempel) |
Bitte eigenhändig unterschreiben! |
– Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig –
Anlage 2
BANKHAUS IRGENDWO AG, A-STADT
ZINSGUTSCHRIFT UND STEUERBESCHEINIGUNG
Art der Kapitalerträge |
WP-Kennnummer |
Nominalwert/Kapital |
Laufzeit |
Festgeld |
xxxxxxxxxx |
200.000 Euro |
1.7.01 – 30.6.02 |
Zinssatz |
Zinstermin |
Zinsen |
Zast |
Sol-Zuschlag |
Gutschriftsbetrag |
7% |
30.6.02 |
14.000 Euro |
3.719,70 Euro |
204,58 Euro |
10.075,72 Euro |
Bankleitzahl |
Kontonumemr |
Valuta |
|
|
|
000.000 00 |
0000000000/01 |
30.6.02 |
|
|
|
Willi Mustermann |
Zinsen per 30.6.02 und/oder |
14.000,00 Euro |
|
Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 EStG |
00,00 Euro |
Schöne Strtaße 1 |
Anrechenbarer Zinsabschlag |
3.719,70 Euro |
|
anrechenbarer Solidaritätszuschlag |
204,58 Euro |
6??? Frankfurt/M. |
Zahlungstag |
30.6.2002 |
|
Kapst und Solz abgeführt an Finanzamt |
……………… |
|
Steuernummer |
………………… |
Diese Bescheinigung ist maschinell erstellt und wird nicht unterschrieben
– Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig –
Normenkette
EStG § 45a
Fundstellen
BStBl I, 2001, 514