Entscheidungsstichwort (Thema)
Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist im Falle der Geltendmachung durch den Betriebsrat
Leitsatz (redaktionell)
In der Regel liegt eine ordnungsgemäße Geltendmachung von Arbeitnehmer-Ansprüchen zur Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist nicht vor, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber entsprechende Leistungen verlangt, es sei denn, es liegt eine Bevollmächtigung durch den Arbeitnehmer vor.
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Entscheidung vom 03.07.1987; Aktenzeichen 11 Ca 146/87) |
Fundstellen
Haufe-Index 446418 |
BB 1988, 630-630 (L) |
ARST 1988, 181-181 (L1) |
NZA 1988, 442-443 (LT1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
EzA § 4 TVG Ausschlußfristen, Nr 74 (L1) |
LAGE § 4 TVG Ausschlu fristen, Nr 6 (LT) |
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