Entscheidungsstichwort (Thema)
Feststellungsinteresse für Antrag auf Festsetzung einer bestimmten Beschäftigungszeit
Leitsatz (amtlich)
Für den Bereich des § 6 Abs. 1 BMT-G II kann die Feststellung, daß eine bestimmte Beschäftigungszeit festzusetzen sei, nicht im Klagewege verlangt werden. Angesichts der unterschiedlichen Bedeutung der Beschäftigungszeit in den Vorschriften des BMT-G II kann eine endgültige Klärung dieser Frage für den Gesamtbereich des Arbeitsverhältnisses nicht erfolgen; es fehlt daher das erforderliche Feststellungsinteresse (Abweichung von BAG 4.11.1965 – 2 AZR 65/65).
Normenkette
BMT-G 2 § 6; ZPO § 256
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Vorbehaltsurteil vom 02.03.2000; Aktenzeichen 19 Ca 36425/99) |
Nachgehend
Fundstellen
FA 2001, 120 |
ZTR 2001, 25 |
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