Entscheidungsstichwort (Thema)

Direktionsrecht; öffentlicher Dienst; Rationalisierungsschutz

 

Leitsatz (amtlich)

Der Rationalisierungsschutz-TV erweitert das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nicht derart, daß dieser die alternativen Arbeitsplätze, zu deren ANgebot er nach dem TV bei Rationalisierungsmaßnahmen verpflichtet ist, dem Angestellten auch ohne dessen Zustimmung einseitig zuweisen könnte (evtl. Abweichung von der Literaturmeinung).

 

Normenkette

Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (der Innungskrankenkassen und ihrer Verbände) § 6 Abs. 8

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 12.03.1999; Aktenzeichen 5 Ca 6633/98)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 15.11.2001; Aktenzeichen 6 AZR 629/00)

 

Fundstellen

Haufe-Index 508253

ZTR 2001, 32

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