Rn. 1250
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
§ 3 Nr 34a EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen des ArbG steuerfrei sind:
Beschreibung der steuerfreien Leistung | Rechtsgrundlage: § 3 Nr 34a EStG | Erläuterung dazu |
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Beratungsleistungen: Leistungen des ArbG an ein Dienstleistungsunternehmen, das den ArbN hinsichtlich der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät | Buchst a Fall 1 | s Rn 1251–1254 |
Vermittlungsleistungen: Leistungen des ArbG an ein Dienstleistungsunternehmen, das für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen (des ArbN) Betreuungspersonen vermittelt | Buchst a Fall 2 | s Rn 1255–1257 |
Kurzfristige Betreuungskosten betreffend bestimmte Kinder: Leistungen des ArbG zur kurzfristigen Betreuung von Kindern iSd § 32 Abs 1 EStG, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, auch wenn sie im privaten Haushalt des ArbN stattfindet, soweit die Leistungen EUR 600 pa nicht übersteigen | Buchst b Fall 1 | s Rn 1258–1259d |
Kurzfristige Betreuungskosten betreffend pflegebedürftige Angehörige: Leistungen des ArbG zur kurzfristigen Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen des ArbN, wenn die Betreuung aus zwingenden oder beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, auch wenn sie im privaten Haushalt des ArbN stattfindet, soweit die Leistungen EUR 600 pa nicht übersteigen. | Buchst b Fall 2 | s Rn 1259e-1259i |
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