Rn. 1870

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

BFH BStBl II 1969, 45; 1976, 231 lehnt eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 50 EStG ab, wenn im Auslagenersatz Beträge enthalten sind, die Lebensführungskosten des ArbN (§ 12 Nr 1 EStG) abgelten (ebenso im Ergebnis Offerhaus, BB 1990, 2017, 2020). Auch s Rn 1852.

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