Rn. 1688c

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

In H 3.45 LStH 2023 listet die FinVerw auf, was sie als begünstigte System- und Anwendungsprogramme ansieht und was nicht:

 
Beschreibung begünstigt idR nicht begünstigt
Betriebssystem X  
Browser X  
Computerspiele   X
Home-Use-Programm X  
Softwareprogramm X  
Virenscanner X  
Volumenlizenzvereinbarung X  

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge