Rn. 33

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

Die Verlustbeschränkungen durch § 15 Abs 4 EStG und § 15a EStG können wie § 2a Abs 1, 2 EStG den negativen Progressionsvorbehalt ausschließen oder einschränken (glA Heinicke in Schmidt, § 32b EStG Rz 40).

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