Rn. 1
Stand: EL 132 – ET: 12/2018
Es handelt sich um eine für den Zulageberechtigten zentrale materiell-rechtliche Regelung, denn diese Regelung erläutert, wer in den Genuss der steuerlichen Förderung kommt.
Die Vorschrift steht in inhaltlichem Zusammenhang mit der Vorschrift § 10a EStG. Dort finden sich die Detailregelungen zu der Frage, wer zum zulageberechtigten Personenkreis gehört.
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