Kurzbeschreibung

Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.

Vorbemerkung

Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.

Vorinstanz: FG Münster, Urteil v. 24.11.2022, 3 K 1201/21 F

Verfahren beim BFH: II R 57/22

Einspruch

Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

An das

Finanzamt ...

Straße, Nr. ggf. Postfach

Postleitzahl, Ort
 
  Ort, Datum
   
Steuernummer:  

Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts auf den …. für Zwecke der Erbschaftsteuer vom ..........

Marktanpassungsabschlag bei der Bewertung des Miteigentumsanteils an dem Grundstück
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Das Grundstück x und damit auch der vom Steuerpflichtigen durch Vermächtnis nach dem am xx.xx.xxxx verstorbenen X erworbene 50 %-ige Miteigentumsanteil daran ist mit dem geringeren durch Sachverständigengutachten nachgewiesenen Wert zu bewerten.

Auch bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück steht dem Steuerpflichtigen der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für diesen Miteigentumsanteil gem. § 198 Satz 1 BewG offen.

Dieser Nachweis wurde durch das vorgelegte Wertgutachten erbracht, woraus sich ein Wert des erworbenen hälftigen Miteigentumsanteils von xxxxxx EUR anstelle der im Bescheid vom xx.xx.xxxx festgesetzten Wert von xxxxxx EUR ergibt. Das Gutachten ist anzuerkennen. Es wurde vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss erstellt, entspricht inhaltlich den Vorgaben der ImmoWertV und ist im Ergebnis plausibel.

In nachvollziehbarer und plausibler Weise wurde ein Gesamtwert des Grundstücks von xxxxxxx EUR ermittelt und daraus entsprechend der Höhe des Miteigentumsanteils der darauf entfallende Wert von xxxxxx EUR ermittelt. Dieser wurde dann anschließend noch um einen Marktanpassungsfaktor von xx % reduziert. Dies entspricht den Vorgaben des § 7 Abs. 2 ImmoWertV und ist ebenso nicht zu beanstanden. Der Abschlag war mangels spezifischer Daten zu schätzen. Die Höhe ist allerdings nicht zu beanstanden, weil in nachvollziehbarer Weise das mit dem Erwerb des Miteigentumsanteils durch einen Dritten verbundene erhebliche Risiko u.a. einer eingeschränkten Verfügungsmacht und des erheblichen Streitrisikos mit dem weiteren Miteigentümer berücksichtigt wird. Bei der Bemessung des Abschlags wurde zudem in nachvollziehbarer Weise berücksichtigt, dass wegen der schlechten Bausubstanz letztlich nur der Abriss des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes in Betracht kommt und hierzu eine Übereinkunft des anderen Miteigentümers zum Abriss erforderlich ist. Hiervon kann ein potenzieller Erwerber des vermachten Miteigentumsanteils jedoch nicht ohne weiteres ausgehen, so dass er Gefahr läuft, dass seine Investition wirtschaftlich fehlschlägt.

Vgl. FG Münster, Urteil v. 24.11.2022, 3 K 1201/21 F.

Ich beantrage deshalb, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, dass entsprechend der im Wertgutachten ausgewiesenen Ergebnisse das Grundstück mit xxxxxx EUR und der Miteigentumsanteils mit xxxxxx EUR bewertet wird.

Beim BFH ist wegen dieser Rechtsfrage ein Verfahren unter dem Aktenzeichen II R 57/22 anhängig.

Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren beantrage ich zudem, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.

Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen.

Mit freundlichen Grüßen

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