BMF, Schreiben v. 18.11.1999, IV C 4 - S 2223 - 211/99, BStBl. 1999 I S. 979
10 Anlagen
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die untergesetzlichen Regelungen des Spendenrechts durch eine Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) neu gefasst. Die Regelung tritt zum 1.1.2000 in Kraft.
Alle gemeinnützigen Einrichtungen, die nach dem geltenden Recht auf das sog. Durchlaufspendenverfahren angewiesen sind, sind dann berechtigt, unmittelbar Zuwendungen entgegenzunehmen und entsprechende Bestätigungen auszustellen.
Nach § 50 Abs. 1 EStDV hat die Zuwendungsbestätigung (bisher: Spendenbestätigung) auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten Muster ab dem 1.1.2000 zu verwenden.
Zur Erläuterung weise ich auf folgendes hin:
Die Bestätigungen dürfen, wie das Muster, eine DIN A 4 – Seite nicht überschreiten. Die allgemein verbindlichen Muster enthalten umfassende Angaben, die nicht auf jeden Zuwendungsempfänger zutreffen. Der jeweilige Zuwendungsempfänger muss in seine Zuwendungsbestätigung nur die Angaben übernehmen, die für ihn zutreffen.
Bei Zuwendungen für allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke im Sinne des § 10 b Einkommensteuergesetz (EStG) ist im Muster bereits auf die ab dem 1.1.2000 geltende Regelung verwiesen (Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – Abschnitt A / B Nr. …). Es bestehen keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen eines neuen Freistellungsbescheides an dieser Stelle die Angaben aus dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Nr. … der Anlage 7 EStR) übernommen werden.
Zum besseren Verständnis enthalten die beiden letzten Anlagen alle erforderlichen Angaben für eine gemeinnützige Einrichtung, die mildtätige Zwecke verfolgt bzw. den Sport fördert.
Anlage 1
Aussteller (Bezeichnung der inländischen juristischen Person oder inländischen öffentlichen Dienststelle)
Bestätigung
über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
Art der Zuwendung: Geldzuwendung
Name und Anschrift des Zuwendenden:
XXX …………………………………………….XXX
Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung:
XXX …………/………………/…………………..XXX
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck) (im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – Abschnitt A / B Nr. ….) (im Ausland) verwendet wird.
Die Zuwendung wird
von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……………… weitergeleitet, die/der vom Finanzamt ………………, St.Nr. ……………………, mit Bescheid vom ……………………… / vorläufiger Bescheinigung vom ……………………… als begünstigte Empfängerin anerkannt ist.
Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht § 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 - BStBl 1994 I S. 884).
Anlage 2
Aussteller (Bezeichnung der inländischen juristischen Person oder inländischen öffentlichen Dienststelle)
Bestätigung
über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
Art der Zuwendung: Sachzuwendung
Name und Anschrift des Zuwendenden:
XXX ……………………………………………..XXX
Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung:
XXX …………/………………../…………………XXX
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet. Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwenden aus dem Privatvermögen. Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht. Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.B. Rechnung, Gutachten.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck) (im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – Abschnitt A / B Nr. …) (im Ausland) verwendet wird.
Die Zuwendung wird
von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet.
entsprechend den Angaben des Zuwendenden an …………… weitergeleitet, die/der vom Finanzamt ……………………., StNr. …………………., mit Bescheid ...