Orientierungssatz
Bei einer GmbH kann eine Bareinlage grundsätzlich nicht durch Erfüllungssurrogate erbracht werden. So ist eine Kapitalerhöhung im Wege des „Ausschüttungs-Rückhol-Verfahrens” nur durch Sacheinlage und durch Einhaltung der hieran geknüpften Prüfungs- und Publizitätserfordernisse möglich.
Fundstellen
Haufe-Index 646009 |
BB 1990, 1594 |
ZIP 1990, 717 |
GmbHR 1990, 510 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen