Begriff

Eine Pflegebedürftigkeit kann sehr hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, insbesondere, wenn Dienstleistungen vergütet werden müssen oder eine Heimunterbringung erforderlich ist. Die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge eigener Pflegebedürftigkeit entstehen, sind regelmäßig unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen sind abziehbar, wenn eine rechtliche, tatsächliche oder sittliche Zwangsläufigkeit besteht. Pflege- und Betreuungsleistungen sind außerdem im Rahmen haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen begünstigt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zu Pflegekosten finden sich in:

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