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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024

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BMF, Schreiben v. 18.10.2024, IV C 5 - S 2361/19/10008 :012, BStBl I 2024, 1335

1

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit

  • ein Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2024 - Anlage 1 - und
  • ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für Dezember 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -

bekannt gemacht (§39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).

2

Ausgehend davon, dass das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 in der vorliegenden Entwurfsfassung (siehe Bundesrats-Drs. 375/24 und Bundestags-Drs. 20/12783) so beschlossen wird, berücksichtigen die Programmablaufpläne die lohnsteuerliche Entlastung durch die Anhebung des Grundfreibetrags für 2024, die Entlastung bei der Kirchenlohnsteuer und beim Solidaritätszuschlag durch den erhöhten Kinderfreibetrag sowie die Nachholung der Entlastungen beim Lohnsteuerabzug ab 1. Dezember 2024.

3

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines“ hingewiesen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht

 

Anlage 1

Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2024

Das Programm bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Euro maschinell zu berechnen. Das Programm kann als Unterprogramm in ein Lohnabrechnungsverfahren eingefügt...

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