Die Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Feststellung von Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen bei verlorenen, zerstörten, unbrauchbar gewordenen oder nicht erreichbaren Versicherungsunterlagen im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8232-11-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

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