Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung von Vordienstzeiten auf die Beschäftigungszeit i. S. d. § 19 BAT-O

 

Leitsatz (amtlich)

Vordienstzeiten sind in verfassungskonformer Auslegung der Nr. 4 der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O dann als Beschäftigungszeiten i. S. d. § 19 BAT-O anzurechnen, wenn die Übertragung einer der in Nr. 4 ÜV genannten Tätigkeiten weder dem Wunsch des Arbeitnehmers entsprach noch sonst dem Verhalten des Arbeitnehmers zugerechnet werden konnte.

 

Normenkette

BAT-O § 19; Ziff. 4 der ÜV

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 31.05.2001; Aktenzeichen 6 AZR 254/00)

 

Fundstellen

Haufe-Index 513742

ZTR 2000, 267

NJ 2000, 333

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