Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung von Lehrkräften - Berufsschullehrer mit Fachschulteilabschluß
Leitsatz (redaktionell)
Berufsschullehrer mit abgeschlossener Fachschulteilstudium "Stenographie" und "Maschineschreiben" sowie einem Fachabschluß "Berufspädagogik" haben keine Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe IVb BAT-O.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 8 AZR 26/01.
Nachgehend
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.08.2000 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Beschwerde.
Beschwerdewert: 828,75 DM.
Fundstellen
Dokument-Index HI610741 |
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