Rz. 28

Bei erfolgloser Anhörungsrüge fallen Gerichtskosten von 50 EUR an.[1] Werden sowohl Anhörungsrüge als auch Gegenvorstellung erhoben, können beide Rechtsbehelfe in einem Beschluss zurückgewiesen werden.[2]

Die Gegenvorstellung ergeht gerichtsgebührenfrei.[3]

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