(1) Das Besatzungsmitglied kann den Ort, an den es heimgeschafft werden will, aus den Bestimmungsorten auswählen.
(2) Bestimmungsorte der Heimschaffung sind
1. |
der Ort, an dem das Heuerverhältnis begründet worden ist, |
2. |
der durch Tarifvertrag festgelegte Ort, |
3. |
der Wohnort des Besatzungsmitglieds oder |
4. |
jeder andere bei der Begründung des Heuerverhältnisses vereinbarte Ort. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen