Rz. 62
Der BMV-Ä (Stand 24.10.2023) umfasst 65 Paragrafen, die den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge der vertragsärztlichen Versorgung regeln. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Er hat 16 Abschnitte, die wie folgt aufgeteilt sind:
1. Abschnitt – Regelungs- und Geltungsbereich
§ 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen
§ 1a Begriffsbestimmungen (Glossar)
2. Abschnitt – Vertragsärztliche Versorgung: Inhalt und Umfang
§ 2 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung
§ 3 Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung
3. Abschnitt – Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
§ 4 Zulassung und Ermächtigung
§ 5 Ermächtigung zur Durchführung bestimmter ärztlicher Leistungen
§ 6 Ermächtigung von Fachzahnärzten für Kieferchirurgie und Fachzahnärzten für theoretisch-experimentelle Fachrichtungen der Medizin
§ 7 Fachwissenschaftler der Medizin
§ 8 Ermächtigung von Ärzten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zur Erbringung von Dienstleistungen
§ 9 (unbesetzt)
4. Abschnitt – Hausärztliche und fachärztliche Versorgung
§ 10 Inhalt und Umfang
5. Abschnitt – Qualität der vertragsärztlichen Versorgung
§ 11 Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung
§ 12 Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
6. Abschnitt – Allgemeine Grundsätze der vertragsärztlichen Versorgung
§ 13 Anspruchsberechtigung und Arztwahl
§ 14 Vertreter, Assistenten, angestellte Ärzte, nichtärztliche Mitarbeiter
§ 14a Persönliche Leitung der Vertragsarztpraxis bei angestellten Ärzten
§ 15 Persönliche Leistungserbringung
§ 15a Vertragsärztliche Tätigkeit an weiteren Orten (Betriebsstätten) und in gemeinschaftlicher Berufsausübung
§ 15b KV-bereichsübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften
§ 15c Berufsausübungsgemeinschaften zwischen Medizinischen Versorgungszentren und Vertragsärzten
§ 16 Regeln der ärztlichen Kunst, Qualität, Wirtschaftlichkeit
§ 17 Sprechstunden, Besuche
§ 17a Anforderungen für vom Hausarzt an den Facharzt gem. § 73 Abs. 1 Nr. 2 SGB V vermittelten Termin
7. Abschnitt: Inanspruchnahme vertragsärztlicher Leistungen durch den Versicherten
§ 18 Zuzahlungspflichten der Versicherten und Vergütungsanspruch gegen Versicherte
§ 19 Elektronische Gesundheitskarte
§ 20 (gestrichen)
§ 21 Behandlungsfall/Krankheitsfall/Betriebsstättenfall/Arztfall/Arztgruppenfall
§ 22 Inanspruchnahme der Früherkennungsmaßnahmen
§ 23 Information über Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
§ 23a Information über gesetzliche Zuzahlung
8. Abschnitt – Vertragsärztliche Leistungen
1. Unterabschnitt Überweisungen
§ 24 Überweisungen
§ 25 Erbringung und Abrechnung von Laborleistungen
2. Unterabschnitt Verordnungen und Bescheinigungen
§ 25a Verordnung von veranlassten Leistungen
§ 26 Verordnung von Krankenhausbehandlung
§ 27 Verordnung häuslicher Krankenpflege
§ 28 Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
§ 29 Verordnung von Arzneimitteln
§ 29a Medikationsplan
§ 30 Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln
§ 31 Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit
§ 32 Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung
§ 33 Sonstige Verordnungen und Bescheinigungen
9. Abschnitt – Vordrucke, Bescheinigungen und Auskünfte, Vertragsarztstempel
§ 34 Vordrucke
§ 35 Ausstellen von Bescheinigungen und Vordrucken
§ 36 Schriftliche Informationen
§ 37 Vertragsarztstempel
§ 37a Betriebsstättennummer, Arztnummer
10. Abschnitt – Belegärztliche Versorgung
§ 38 Stationäre vertragsärztliche (belegärztliche) Behandlung
§ 39 Belegärzte
§ 40 Verfahren zur Anerkennung als Belegarzt
§ 41 Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit
11. Abschnitt – Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen
§ 42 Blankoformularbedruckungsverfahren
§ 43 Ausschuss zur EDV-Anwendung bei der Abrechnung
§ 44 Sonstige Abrechnungsregelungen
12. Abschnitt – Prüfung der Abrechnung und Wirtschaftlichkeit, Sonstiger Schaden
§ 45 Abrechnung (sachlich-rechnerische Richtigstellung)
§ 46 Plausibilitätskontrollen
§ 47 Wirtschaftlichkeitsprüfung
§ 48 Feststellung sonstigen Schadens durch Prüfungseinrichtungen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV)
§ 49 Prüfung und Feststellung von Schadenersatzansprüchen durch Schlichtungsstellen
§ 50 Schadenersatzansprüche wegen Behandlungsfehler
§ 51 Bagatellgrenze
§ 52 Durchsetzung festgestellter Schadenersatzansprüche
§ 53 Haftung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aus der Gesamtvergütung
13. Abschnitt – Allgemeine Regeln zur vertragsärztlichen Gesamtvergütung und ihren Abrechnungsgrundlagen
§ 54 Vertragsärztliche Gesamtvergütung
§ 55 Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch
§ 56 Prüfung der Abrechnungsunterlagen und der Kontenführung
14. Abschnitt – Besondere Rechte und Pflichten des Vertragsarztes, der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der Krankenkassen
§ 57 Dokumentation
§ 57a Diagnosekodierung, Verwendung Ersatzwert
§ 58 Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden
§ 59 Verzeichnis der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte
§ 60 Verstöße gegen vertragsärztliche Pflichten, Disziplinarve...