Rz. 163
Teil A
Verwaltungsgebäude, Sozialgebäude, Laboratorien, Pförtnergebäude und Wohngebäude innerhalb der wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks
Vorbemerkung
Teil A gilt nur für die in der Überschrift genannten Gebäude, wenn sie zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören. Laboratorien können auch den Gebäuden des Teils B der Gebäudeklasseneinteilung zugerechnet werden. Im Allgemeinen werden Forschungslaboratorien unter Teil A und Betriebslaboratorien unter Teil B fallen.
In den Raummeterpreisen und Quadratmeterpreisen sind alle Bestandteile und das Zubehör des Gebäudes erfasst, soweit dafür keine besonderen Zuschläge zu machen sind.
Die Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausstattung, von der die Anwendung der aufgeführten Raummeterpreise abhängt, ergeben sich aus der Anlage 13. Diese Tabelle ist auf die bei allen Gebäuden möglichen Merkmale eingerichtet. Soweit bei einzelnen Gebäudearten üblicherweise einzelne Merkmale nicht vorhanden sind, müssen diese bei der Eingruppierung außer Betracht gelassen werden. Maßgebend ist die im Durchschnitt zutreffende Güte der Ausstattung. Innerhalb des Rahmensatzes, der für diese Ausstattung gilt, richtet sich der Raummeterpreis nach der besseren oder geringeren Güte der Ausstattung im Einzelnen Fall.
Die Art der Konstruktion und die Güte der inneren und äußeren Ausstattung (z.B. Außenputz, Verblendung und dgl.) ist im Rahmenpreis berücksichtigt. Bei Fehlen von Teilen, die in der Gebäudeklasse gewöhnlich vorhanden sind – insb. von Teilen der Innenausstattung –, und bei Geschoßhöhen über 4 m ist innerhalb des Rahmenpreises ein niedrigerer Raummeterpreis anzusetzen. Besondere Einrichtungen (Aufzüge) sind durch die dafür vorgesehenen Zuschläge zu berücksichtigen.
Die für das Gebäude anzusetzenden Raummeterpreise gelten auch für die Keller. Sind für das Gebäude unterschiedliche Raummeterpreise anzusetzen (DIN 277 Abschn. 1.36), so ist der niedrigste Preis maßgebend.
Gebäudeklassen und Raummeterpreise
Gebäudeklassen |
Raummeterpreise |
1.1 |
Eingeschossige Gebäude |
|
1.11 |
Holzgebäude und Holzfachwertgebäude |
|
1.111 |
einfache Ausstattung |
25,00 bis 40,00 DM |
1.112 |
mittlere Ausstattung |
40,00 bis 55,00 DM |
1.113 |
gute Ausstattung |
55,00 bis 70,00 DM |
1.114 |
sehr gute Ausstattung |
70,00 bis 100,00 DM |
1.115 |
aufwendige Ausstattung |
100,00 bis 130,00 DM |
Gebäudeklassen |
Raummeterpreise |
1.12 |
Massigebäude [1)], Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude [2)] |
1.121 |
einfache Ausstattung |
45,00 bis 70,00 DM |
1.122 |
mittlere Ausstattung |
70,00 bis 105,00 DM |
1.123 |
gute Ausstattung |
105,00 bis 145,00 DM |
1.124 |
sehr gute Ausstattung |
145,00 bis 190,00 DM |
1.125 |
aufwendige Ausstattung |
190,00 bis 215,00 DM |
1.2 |
Mehrgeschossige Gebäude |
|
1.21 |
Holzgebäude und Holzfachwertgebäude |
|
1.211 |
einfache Ausstattung |
30,00 bis 50,00 DM |
1.212 |
mittlere Ausstattung |
50,00 bis 65,00 DM |
1.213 |
gute Ausstattung |
65,00 bis 85,00 DM |
1.214 |
sehr gute Ausstattung |
85,00 bis 105,00 DM |
1.215 |
aufwendige Ausstattung |
105,00 bis 145,00 DM |
1.22 |
Massivgebäude [1)], Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude [2)] |
1.221 |
einfache Ausstattung |
55,00 bis 80,00 DM |
1.222 |
mittlere Ausstattung |
80,00 bis 120,00 DM |
1.223 |
gute Ausstattung |
120,00 bis 160,00 DM |
1.224 |
sehr gute Ausstattung |
160,00 bis 200,00 DM |
1.225 |
aufwendige Ausstattung |
200,00 bis 240,00 DM |
- 1) Als Gebäude in Massivkonstruktion gelten Gebäude, deren Außenmauern aus Ziegel-, Kalksand-, Schlacken-, Schwemm-, Schaumbeton-, Gärbeton-, Natursteinen oder ähnlichen Steinen bestehen und bei denen dieses Mauerwerk das Dach und ggf. die Geschoßdecken trägt.
- 2) Als Gebäude in Stahl- oder Stahlbetonskelettkonstruktion gelten Gebäude, bei denen die tragende Konstruktion aus Stahl oder Stahlbeton hergestellt wurde.
Rz. 164
Teil B
Fabrikgebäude, Werkstattgebäude, Lagergebäude und andere nicht unter Teil A fallende Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören
Vorbemerkung
In den Raummeterpreisen sind alle Bestandteile und das Zubehör des Gebäudes erfasst, soweit dafür keine besonderen Zuschläge zu machen sind.
Die Preise sind auf reine Zweckbauten in bekannter Konstruktion abgestellt, deren Ausstattung sich im allgemeinen Rahmen hält. Eine bessere Außenausstattung ist durch einen Zuschlag nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den gemeinen Wert beeinflusst (z.B. bei Spaltklinkerverkleidung, Verglasung besonderer Art, Glasbausteinwänden und dgl.). Eine bessere Innenausstattung wird in der Regel durch die unter Nr. 2 und 7 aufgeführten Zuschläge angemessen berücksichtigt. Für neu aufkommende Konstruktionen sind die Raummeterpreise ggf. zu ermäßigen oder zu erhöhen.
Das Vorhandensein von Brandmauern genügt allein nicht für eine Zurechnung zu Gebäuden mit Raumaufteilung.
Die für ein mehrgeschossiges Gebäude maßgebenden Raummeterpreise gelten auch für die Keller. Sind für das Gebäude Raummeterpreise verschiedener Gebäudeklassen anzusetzen (DIN 277 Abschn. 1.36), so sind die Raummeterpreise der Gebäudeklasse mit den niedrigsten Raummeterpreisen maßgebe...