Der Empfänger der folgenden Dienstleistungen kann als Mehrwertsteuerschuldner bestimmt werden:
1. |
Bauleistungen und Verleih von Arbeitskräften durch ein Subunternehmen an ein von einem Bauherrn beauftragtes Generalunternehmen; |
2. |
Bauleistungen und Verleih von Arbeitskräften durch ein Subunternehmen an ein Unternehmen, das selbst Bauleistungen erbringt; |
3. |
Bauleistungen und Verleih von Arbeitskräften durch ein Subunternehmen an ein anderes Subunternehmen. |
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