Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen, für die eine kurzfristige Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird ein Risikogewicht nach Tabelle 7 zugewiesen, das gemäß Artikel 136 der Bonitätsbeurteilung der ECAI entspricht.

Tabelle 7
Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6
Risikogewicht 20 % 50 % 100 % 150 % 150 % 150 %

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