Rückversicherungsunternehmen haben zusätzlich folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:
1. |
Angaben zur Bedeckung der versicherungstechnischen Passiva gemäß Nachweisung 251, |
2. |
Angaben zu den Beiträgen sowie der Zusammensetzung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts gemäß Nachweisung 252. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen