FG Düsseldorf, Urteil v. 15.6.2020, 11 K 2024/18 E

Das FG Berlin-Brandenburg vertritt zur Steuerpflicht von Sterbegeldern eine anderweitige Rechtsauffassung und hat entschieden, dass Sterbegelder für Hinterbliebene von Landesbeamten unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG gefasst werden können (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.1.2019, 11 K 11160/18).

Die Revision gegen diese Entscheidung ist beim BFH anhängig, Az. beim BFH VI R 8/19.

Zu dem hier besprochenen Urteil des FG Düsseldorf ist mittlerweile ebenfalls ein Revisionsverfahren beim VI. Senat des BFH anhängig (Az. beim BFH VI R 33/20), sodass eine einheitliche höchstrichterliche Klärung der Streitfrage erwartet werden kann.

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