Antrag auf Verlustbescheinigung nur noch bis zum 15. Dezember möglich
Für den VZ 2012 muss ein entsprechender Antrag bei der Bank bis spätestens 15. Dezember eingegangen sein. Zudem muss die Verrechnung mit bereits im Vorjahr bescheinigten und noch nicht vollständig verrechneten Verlusten, erneut beantragt werden.
Wird die Frist versäumt, werden die Verluste erst im nächsten Jahr mit gegebenenfalls neu hinzukommenden Gewinnen verrechnet, soweit dann rechtzeitig ein Antrag gestellt wird.
Verluste, die vor Einführung der Abgeltungsteuer entstanden sind, sog. Altverluste, können nur noch bis Ende 2013 mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnet werden. Dies sollte bei der Depotplanung 2013 berücksichtigt werden. Ab 2014 ist eine Verrechnung mit Altverlusten nur noch mit Gewinnen aus Verkäufen von Sachwerten möglich, z. B. Gold, Immobilien etc.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.615
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.1132
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.100
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
82814
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
821
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
747
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
683
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
636
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
592
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
588
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
-
Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
-
Erklärungspflicht
01.04.2026
-
Einspruchs- und Klagebefugnis
01.04.2026
-
Hintergrund: MoPeG-Anpassungen
01.04.2026
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
30.03.20262
-
Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist
27.03.2026
-
Seminar zur Immobilienverwaltung und steuerlichen Optimierung
26.03.2026
-
Beihilferechtliches Durchführungsverbot gibt keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe
25.03.2026