FinMin NRW

Influencer-Datenpaket wird in NRW ausgewertet


Influencer sollen allein in NRW 300 Mio. EUR hinterzogen haben

Die Steuerfahndung analysiert aktuell ein Datenpaket mehrerer Social-Media-Plattformen mit 6.000 Datensätzen und einem steuerstrafrechtlichen Volumen von rund 300 Mio EUR für Nordrhein-Westfalen. Ziel der Ermittlungen sind professionelle Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten mit hoher krimineller Energie umgehen. 

Das Influencer-Team des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) ist vorsätzlichen Steuerbetrügern in den sozialen Netzwerken auf der Spur. Derzeit werten die Expertinnen und Experten ein Datenpaket von mehreren großen Plattformen aus: Darin enthalten sind 6.000 Datensätze, die auf nicht versteuerte Gewinne mit Werbung, Abos und Co. hinweisen. Sie beziehen sich ausschließlich auf Influencerinnen und Influencer aus Nordrhein-Westfalen und umfassen ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen in Höhe von rund 300 Mio. EUR.

"Nordrhein-Westfalen war das erste Land, das sich den Bereich des professionalisierten Steuerbetrugs mittels sozialer Medien strukturiert vorgeknöpft und Expertise in der Aufklärung aufgebaut hat", erklärt Stephanie Thien, Leiterin des LBF NRW. "Im Fokus unseres Influencer-Teams stehen ausdrücklich nicht junge Menschen, die ein paar Follower gesammelt und ein paar Cremes oder Kleider beworben haben. Das LBF NRW hat auch auf den sozialen Netzwerken die großen Fische im Visier. Was in der Bevölkerung kaum bekannt ist: Es gibt bei den großen Social-Media-Profilen Akteurinnen und Akteure, die mit hoher krimineller Energie jegliche Steuerverpflichtung zu umgehen versuchen. Es ist keine Seltenheit, dass eine Influencerin oder ein Influencer pro Monat mehrere zehntausend Euro verdient, aber nicht einmal eine Steuernummer hat. Da geht es nicht um Überforderung mit plötzlichem Ruhm, sondern um immense Steuerhinterziehung mit Wissen und Willen."

Aufwendige Ermittlungen

Die Ermittlungen sind für die Profis der Steuerfahndung aufwendig. Denn einen festen Arbeitsplatz gibt es nicht, oftmals melden sich die Content-Creators mit steigenden Umsätzen ins Ausland ab, um dem Finanzamt zu entgehen. Zudem sind die digitalen Wege zum Geld vielfältig: Vergütung für Klicks, Verkäufe, Werbekooperationen, Abo-Zahlungen, Trinkgelder für persönliche Fotos – und neue Konzepte keimen ständig auf. Insbesondere bei Werbung, die nur temporär sichtbar ist und nach 24 Stunden gelöscht wird, ist die Beweisführung schwierig. Auch hier ist Nordrhein-Westfalen vorangegangen und hat Ermittlungsmethoden initiiert, um Werbepartnerschaften und -einnahmen zurückverfolgen und beweissicher nachweisen zu können. Andere Länder haben sich dies inzwischen zum Vorbild genommen und die in Nordrhein-Westfalen entwickelten Methoden ebenfalls implementiert.

Hoher Anteil von Wiederholungstätern

Die Ermittlungen sind für das Influencer-Team aus der Regionalabteilung Rheinland-Süd des LBF NRW (Standorte in Köln und Bonn) herausfordernd und benötigen das gesamte kriminalistische Gespür der Fahnderinnen und Fahnder. Regelmäßig verlagern Influencerinnen und Influencer ihren offiziellen Wohnsitz an bekannte Briefkastenadressen beispielsweise in Dubai. Nur durch fortwährende lückenlose Analysen der Social-Media-Aktivitäten kann dann der tatsächliche Wohnort in Nordrhein-Westfalen ermittelt und nachgewiesen werden. In der Folge können dann Durchsuchungsbeschlüsse und auch Haftbefehle erwirkt werden. "Die meisten unserer Verdächtigen können die Steuerschuld rasch begleichen, ausreichend Vermögen ist in der Regel vorhanden", so Thien. "Allerdings zeigt sich der Vorsatz, mit dem die Social-Media-Steuerbetrüger agieren, auch in einem überproportional hohen Anteil von Wiederholungstäterinnen und -tätern."

200 laufende Strafverfahren

Das Influencer-Team des LBF NRW führt derzeit rund 200 laufende Strafverfahren gegen in Nordrhein-Westfalen lebende Influencerinnen und Influencer – die Fälle aus dem aktuellen Datenpaket noch nicht eingerechnet. Durchschnittlich geht es um einen hohen fünfstelligen steuerlichen Fehlbetrag, in Einzelfällen auch um Fehlbeträge in Millionenhöhe.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) bündelt seit dem 1.1.2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1.200 Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime. Es ist die erste Landesbehörde dieser Art in der Bundesrepublik.

Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 15.07.2025

Schlagworte zum Thema:  Steuerhinterziehung
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