Verrechnungspreise: Verständigungsverfahren

Am 14.11.2023 hat die OECD im Rahmen des fünftem Tax Certainty Days ihre Statistiken zu Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedure - MAP) für 2022 sowie Einzelheiten zu den Gewinnern der MAP-Auszeichnungen veröffentlicht.

Als objektives und international vergleichbares Monitoring-Instrument tragen die veröffentlichten Statistiken maßgeblich dazu bei, die Umsetzung des Mindeststandards im Rahmen der BEPS-Aktion 14 (Base Erosion and Profit Shifting) zu überwachen.

Anstieg der neu eingeleiteten MAP-Fälle

Die Zahl der im Jahr 2022 neu eingeleiteten MAP-Fälle ist im Vergleich zu 2021 gestiegen (+3 %). Gemäß der OECD-Mitteilung, signalisiert der Anstieg, "dass viele zuständige Behörden in Sachen Verständigungsverfahren nach einem Rückgang der im Jahr 2021 eröffneten Fälle wieder zum Normalbetrieb zurückgekehrt sind".

Rückgang beim Abschluss von MAP-Fällen zu verzeichnen

Gemäß den Statistiken wurden im Jahr 2022 rund 4% weniger Fälle abgeschlossen als im Vorjahr. Dabei sank die Zahl der abgeschlossenen Verrechnungspreisfälle deutlich geringer (-0.5 %) als die der sonstigen Fälle (-6.5 %).

Verkürzte Verfahrensdauer der MAP-Fälle

Positiv zu vermerken ist die Entwicklung hinsichtlich der Bearbeitungsdauer der MAP-Verfahren, welche sich durchschnittlich mit 25 Monaten gegenüber 26 Monaten im Jahr 2021 verringert hat. Insbesondere lag hierbei die durchschnittliche Zeit für Verrechnungspreisfälle mit etwa 29 Monaten deutlich unter dem Vorjahreswert (32 Monate). Dies stellt das erstmalige Unterschreiten der 30-Monats-Schwelle für diese Fälle dar. Die zuständigen Behörden haben diese erfreuliche Entwicklung durch eine verbesserte Ressourcennutzung und ein effizientes Management der Verfahren erreicht.

Ergebnisse der Verfahren nach wie vor positiv zu bewerten

Bei rund 73 % der abgeschlossenen MAPs - sowohl bei Verrechnungspreisen als auch bei den sonstigen Fällen - wurden alle Probleme vollständig gelöst. Dabei wurden nur etwa 2 % der MAP-Fälle ohne Einigung abgeschlossen, ähnlich wie im Jahr zuvor.

MAP Awards

Im Rahmen der Tax Certainty Days wurden auch die sog. MAP-Awards verliehen, bei denen sich die zuständigen Länderbehörden durch ihre Effizienz bei der Bearbeitung von MAPs abheben konnten:

Die Niederlande belegte mit etwa 19 Monaten den ersten Platz für die durchschnittlich kürzeste Bearbeitungsdauer bei Fällen mit Bezug zu Verrechnungspreisen, während Deutschland mit ca. 25 Monaten den vierten Platz in dieser Kategorie einnahm. In Bezug zu den sonstigen Fällen konnten sich Neuseeland mit etwa 6 Monaten und Irland mit etwa 7 Monaten an die Spitze setzen.

Die Gemeinschaftsauszeichnungen für besonders effektive Zusammenarbeit bei der Konfliktbeilegung im Rahmen von MAP-Verfahren wurden an Dänemark und Italien für die Bewältigung von Verrechnungspreisfällen nach 2016 verliehen. Im Hinblick auf nicht-verrechnungspreisbezogene Fälle nach 2016 erreichten Deutschland und Irland gemeinsam den ersten Platz für ihre koordinierte und effektive Verwaltung dieser Fälle.

Fazit

MAP-Statistiken für das Jahr 2022 unterstreichen weiterhin die Bedeutung des Verständigungsverfahrens als ein beliebtes Instrument zur grenzüberschreitenden Streitbeilegung, das Steuerpflichtige bei drohender Doppelbesteuerung in Betracht ziehen sollten.

Es ist zu begrüßen, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit, insbesondere bei Verrechnungspreis-fällen, verkürzt werden konnte und somit erstmalig unter 30 Monate fiel.

Nichtsdestotrotz liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den meisten Ländern über dem von der OECD empfohlenen Zeitrahmen von 24 Monaten. Dennoch ist die positive Entwicklung angesichts der zunehmenden Unsicherheiten in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten bestärkend. Solche Fortschritte sind besonders von Bedeutung, da Steuerpflichtige immer häufiger auf eine effiziente Unterstützung der Behörden angewiesen sind, um grenzüberschreitende Streitigkeiten zu lösen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Eine Verbesserung der Durchlaufzeiten und ein erfolgreiches Verfahren können u. E. Unternehmen und deren spezialisierte Berater durch eine sorgfältige Auswahl der geeigneten Verfahren, sachgerechter Vor- und Aufbereitung sowie effizienter Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden erzielen.