Corona: Steuerberater fordern Fristverlängerungen

Waren im vergangenen Jahr noch Lockdown, Hygienevorschriften, Homeoffice, sich ständig ändernde Regelungen und digitales Arbeiten für Steuerberater die bestimmenden Themen, ächzen die Steuerkanzleien zum Ende dieses Jahres vor allem unter einer hohen Frequenz von Antragsfristen und Fachkräftemangel. Ein Ende ist – zumindest kurzfristig – nicht in Sicht.

Mitte November 2021 spitzte sich die Lage extrem zu – nicht nur was die Corona-Fallzahlen anging. Insbesondere die damit einhergehenden Anträge und vor allem die schnelle Folge der nun anstehenden Fristen machten den Steuerkanzleien enorm zu schaffen. Ende November kam endlich die erlösende Nachricht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Angesichts der hohen Arbeitsbelastung der Steuerkanzleien werden Fristen verlängert: Laut Mitteilung des BMWi soll die Überbrückungshilfe III Plus künftig als neue Überbrückungshilfe IV für Ende März 2022 fortgeführt werden. Vorgesehen ist zugleich eine Verlängerung der Antragsfristen bei der Überbrückungshilfe III Plus sowie bei den Schlussabrechnungen.

„Als Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) haben wir uns in den letzten Wochen nachdrücklich für eine Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 und einer Verlängerung der Frist für die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfen bis Ende 2022 stark gemacht. Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier, diese Fristen großzügig zu verlängern, freut uns daher außerordentlich“, kommentiert DStV-Präsident StB Torsten Lüth.


Fristverlängerungen sind grundsätzlich hilfreich, ändern aber nichts am Problem als solches. Die Lasten werden verschoben, aber nicht beseitigt.


Das Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium zeigten hingegen eine beharrliche Blockadehaltung in puncto weiterer Verfahrenserleichterungen. „Für unseren Berufsstand bedeutet jede Fristverlängerung in diesen unruhigen Zeiten ein stückweit mehr Luft, die Vielzahl an Zusatzaufträgen zu bewältigen“, sagt Lüth. Allein die Nachfrage nach Anträgen auf Corona-Hilfen zieht gerade angesichts der sich verschärfenden Lage wieder an. Zudem drängt aktuell die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 der kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften.

Erleichtert ja, aber …

In vielen Kanzleien wurden die Fristverlängerungen mit Erleichterung aufgenommen. Allerdings sind sie kein Allheilmittel, um die Arbeitsbelastung der Steuerberater dauerhaft zu senken. „Fristverlängerungen sind grundsätzlich hilfreich, ändern aber nichts am Problem als solches. Die Lasten werden verschoben, aber nicht beseitigt“, sagt die Berliner Steuerberaterin Daniela Pietsch. Das Jahresendgeschäft und die anhaltend hohe Arbeitsbelastung in Kombination mit einem Fachkräftemangel und stark gestiegenen Personalkosten, die der Kunde nicht bereit oder nicht in der Lage sei zu tragen, bereiten der Kanzlei momentan die größten Sorgen.

Landauf, landab sind Steuerberater mit zusätzlichen Aufgaben konfrontiert und gleichzeitig zum Corona-Blitzableiter der Sorgen und Ängste ihrer Mandanten geworden. Die Umstände sind widrig, die Belastung enorm. „Grundsätzlich ist bei der aktuellen Kapazitätsaus- und -überlastung jede Fristverlängerung hilfreich. Allerdings sind der derzeit geltenden und auch die avisierten Fristverlängerungen keinesfalls ausreichend, was bereits die Kammern zum Thema gemacht haben“, sagt Andreas Rachmann, Vorstand der AIOS Tax AG Steuerberatungsgesellschaft. Die Termine seien angesichts der parallel auch noch anstehenden Steuererklärungen und Jahresabschlüsse keinesfalls schaffbar.


Eine verlässliche Kapazitätsplanung ist nahezu unmöglich.


Die größte Sorge bereitet der Kanzlei derzeit die Knappheit an Fachpersonal. Die Zusatzbelastung durch die Übernahme von staatlicherseits auferlegten Aufgaben hätten die Kapazitätsengpässe nochmals verschärft, heißt es auf Anfrage. Aus Kapazitätsgründen kann die Steuerberatung momentan keine neuen Mandate mehr annehmen.

Auch eine bessere Planbarkeit scheint für Steuerkanzleien nicht in Sicht. So sieht man beispielswiese bei der Steuerberatungsgesellschaft Birkenmaier & Kusel die Entwicklung der Hilfsprogramme durchaus kritisch, „da wir sowohl die Inanspruchnahme als auch den Umfang der Schlussabrechnung nicht abschätzen können. Dies macht eine verlässliche Kapazitätsplanung nahezu unmöglich“, sagt Steuerberater Tobias Schnellbächer.

Zusätzliche Arbeit ab Dezember erwartet

Woanders sieht es ähnlich aus. Man fährt quasi auf Sicht. „Die Anfragen für Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus nehmen tatsächlich wieder zu“, sagt Philipp Glatz, Teamleiter bei der Steuerberatungsgesellschaft Melzer & Kollegen im baden-württembergischen Lahr. Zwar mussten im Förderzeitraum Juli bis Mitte November 2021 nur wenige Mandanten von der Hilfe Gebrauch machen, doch aufgrund der aktuellen Maßnahmen verzeichnet insbesondere die Gastronomie wieder starke Umsatzeinbrüche. „Diese Branche wird für den Monat Dezember 2021 die Überbrückungshilfe III Plus in Anspruch nehmen müssen“, prognostiziert Glatz. Damit kommt wieder zusätzliche Arbeit auf die Kanzleien zu.


Das Bundesamt für Justiz müsste wie im letzten Jahr eine Fristverlängerung beziehungsweise bußgeldfreie Zeit gewähren.


Auch mit regionalen Sonderanforderungen hat man hier zu kämpfen: Das Rückmeldeverfahren in Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe der L-Bank bis 19.12.2021 lastet die „Corona-Abteilung“ von Melzer & Kollegen derzeit komplett aus. „Bis Mitte Dezember werden deshalb keine Überbrückungshilfen bearbeitet“, sagt Glatz. Denn dieses kurzfristige Rückmeldeverfahren stellt die Kanzlei vor große Probleme. „Hierfür waren keine Kapazitäten geplant, die Aufforderungsschreiben der L-Bank von Ende Oktober haben uns überrascht“, sagt Glatz. Auch die Offenlegungsfristen der Jahresabschlüsse 2020 zum 31.12.2021 bereiten Sorge. „Das Bundesamt für Justiz müsste wie im letzten Jahr eine Fristverlängerung beziehungsweise bußgeldfreie Zeit gewähren“, so seine Hoffnung. Um die Belastung zu senken, wäre es aus Sicht von Glatz auch zu begrüßen, wenn die Schlussabrechnungs-Portale für November- und Dezemberhilfe sowie ÜB I und II baldmöglichst freigeschaltet werden, um diese Arbeiten auf das komplette Jahr 2022 verteilen zu können.

The same procedure as every year?

Doch auch das Jahr 2022 verspricht – mit Blick auf die zu bewältigende Grundsteuerreform – mehr als arbeitsintensiv zu werden. „In den meisten kleinen und mittleren Kanzleien brennt es folglich lichterloh“, sagt Lüth. Und damit seien nicht die Adventskerzen gemeint. „Damit wir Steuerberater und Steuerberaterinnen dieses enorme Arbeitspensum auch weiterhin zuverlässig und in der gewohnten Qualität absolvieren können, sind weitere spürbare Fristverlängerungen angezeigt.“ Der DStV fordert daher seit Monaten dringend eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022, einen Verzicht auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 sowie eine Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022. „Die Ampel-Partner müssen hier politisch endlich handeln“, fordert Lüth.

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