Möglichst schnell die gesamte Mitarbeiterschaft ins HomeOffice umsiedeln, dabei alle berufsrechtlichen Vorschriften bedenken und das Tagesgeschäft weiter abwickeln - was gerade von Beraterinnen und Beratern gefordert wird, gleicht einer Herkulesaufgabe. Doch es gibt immer mehr Unterstützungsangebote.
Bundessteuerberaterkammer klärt umfassend auf
Deshalb liegt ein Schwerpunkt des gegenwärtigen Tun und Handels auf der IT, wichtig sind aber auch andere rechtliche Fragen. Dazu gibt es mittlerweile eine ganze Reihe von hilfreichen Angeboten. Einen Rundum-Ratgeber, als täglich akutalisierter FAQ-Katalog der wichtigsten Fragen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, stellt die Bundessteuerberaterkammer hier zur Verfügung.
Darin werden Fragen behandelt, wie: die eigene rechtlichen Rahmenbedingungen in der Kanzlei, das Vorgehen bei Auftreten von Krankheitsfällen in der Mitarbeiterschaft, Beratungs- und Haftungshinweise für die Mandantenarbeit, unter anderem auch eine wichtige Übersicht zu den Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer inklusive Verlinkung.
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Vertreterbestellung sinnvoll, aber nicht Pflicht
Wichtig ist auch, an die eigene Vertretung zu denken. Hier legt die Bundeskammer Steuerberatern gerade keine Steine in den Weg, indem sie den Vertreter derzeit für einen Weiterbetrieb nicht zur Pflicht macht, vielmehr heißt es: "Für eine Kanzleischließung gibt es keinen Masterplan, weil sich jede Kanzleisituation unterscheidet, die Lage sich ständig ändert und die Corona-Krise für alle neu ist. Solange trotz Eintritt eines Krankheitsfalls das Betreten der Kanzleiräumlichkeiten weiter möglich ist, ist die Bestellung eines Vertreters sinnvoll."
Allerdings schreibt die Kammer weiter: „Beim Einsatz von Home-Office-Angeboten sind die gängigen Sicherheitsstandards einzuhalten.“ Dies ist zwar generell wünschenswert, lässt sich aber mit den derzeitigen Ressourcen nicht flächendeckend für den gesamten Berufsstand gewährleisten und wird sicherlich eine Korrektur erfahren müssen, wenngleich nicht seitens der Kammer.
Berater dürfen Kurzarbeitergeld-Anträge stellen
Ebenfalls eine wichtige Entlastung ist der Hinweis der BStBK, dass nach einer Stellungnahme der HDI-Versicherung die Meldungen zum Kurzarbeitergeld in der Berufshaftpflichtversicherung gemäß der Risikobeschreibung versichert sind.
Zur Beratungsunterstützung der aktuell drängendsten Themen bietet auch der Deutsche Steuerberaterverband ein Dokument auf seiner Homepage - es lohnt, die erste, unscheinbare Seite zu überblättern und weiterzulesen, da sich weiter hinten auch wertvolle Hinweise zu einzelnen Wirtschaftsförderungs-Maßnahmen in den verschiedenen Bundesländern verbergen.
Haufe bündelt Wissen und Angebote
Die binnen kürzester Zeit aus der Corona Krise entstandene Wirtschaftskrise stellt Unternehmen auf eine harte Probe. In dieser unsicheren Lage müssen sich Steuerberater als Krisenmanager profilieren, um für Ihren Mandanten der erste Ansprechpartner sein zu können – nicht nur in steuerlichen, sondern auch in betriebswirtschaftlichen Fragen. Ergänzend zu den vielen professionellen Quellen, die die Steuerberater über die aktuellen Entwicklungen und gesundheitlichen Aspekte informieren, stellt Haufe ein umfassendes Angebot aus tagesaktuellen News, Fachwissen, Software Lösungen und Online-Seminaren vor.
Die Redaktion von Haufe.de/steuern berichtet über die aktuell beschlossenen Maßnahmen, die den steuerlichen Bereich betreffen und aktualisiert den Artikel laufend neu: Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Coronavirus.
DATEV bietet Notfall-Kontakt an
Obwohl sicherlich auch bei der DATEV eG in Nürnberg die Telefone derzeit nicht still stehen, bietet die Genossenschaft einen DATEV-Notfallkontakt an. „Melden Sie sich bei uns – ein DATEV-Mitarbeiter wird sich um Ihr Anliegen kümmern“, heißt es auf der Homepage. Außerde findet sich dort ein Lernvideo zur Abbildung der Kurzarbeit in LODAS. Zudem setzt die Genossenschaft die Kosten für das DATEVasp-Zusatzmodul mobiler Arbeitsplatz vorübergehend aus, um mehr flexibles Arbeiten zu möglichen.
Mut machen auch die Vorstöße anderer IT-Unternehmen, so erlaubt die Kontaktnetzwerkplattform XING derzeit, 20 Nachrichten an Nicht-Kontakte pro Monat zu schicken, alle Kontaktanfragen mit persönlichen Nachrichten zu versehen und alle erhaltenen Kontaktanfragen zu sehen und sich so weiter vernetzen.
Kontaktmöglichkeiten sicherstellen
Das scheint banal, nichtsdestotrotz erleichtert es möglicherweise das Kontaktaufnehmen - zu wichtigen Mandanten, aber auch, sofern übliche Ansprechpartner dort nicht zur Verfügung stehen, das Kontakten von Vertretern, Kunden oder Lieferanten, wenn es künftig um eine weitreichende Unterstützung der Mandanten geht, die das Stellen von Kurzarbeiter-Anträgen übersteigt.