Viel, manchmal auch unbürokratische Hilfe haben Steuerberater*innen in den vergangenen Monaten bereits geleistet - und sie tun es noch. Nicht immer ist das alles vom Standardleistungskatalog erfasst, Honorierung auf Stundenbasis dann eine probate Alternative. Doch wie steht es generell um die Frage nach der Bezahlung in ungewöhnlichen Beratungssituationen?
„Wir sagen ganz klar, dass Beratung Geld kostet", erklärt Steuerberater Dirk Wendl aus Köln. Beispiel Kurzarbeitergeld. „Wenn wir da Mehraufwand haben, dann kommunizieren wir das im Vorfeld auch deutlich und legen dem Mandanten dazu unsere Preistabelle hin.“ Das geschehe zeitnah. „Sofort dann, wenn klar ist, dass die Kosten steigen, nicht nur im Hinblick auf Corona-Fragestellungen, sondern auch wenn die Mitarbeiter*innen im Lohn x-mal nachfragen müssen.“ Das gesamte Team kenne diese Geschäftspolitik und spreche das Thema "erhöhtes Honorar" daher eigenständig und aktiv beim Mandanten an.
„Kulanz bringt einen da nicht weiter“
Kulanz bringe einen dabei nicht weiter, sagt Steuerberater Wendl. Natürlich könne es sein, dass aufgrund seiner eher rigiden Abrechnungspraxis bereits Mandant*innen gegangen seien. „Letztlich aber wollen wir, dass unsere Arbeit bezahlt wird und wir uns nicht mit sinnlosen Diskussionen herumschlagen müssen“, so Wendl.
Schließlich sei auch in anderen Branchen eine strikte, zügige Abrechnung Usus, etwa bei Anwälten, die im Regelfall Vorschussrechnungen über die Hälfte des Honorars stellen. Dabei sei es natürlich auch so, dass man „nicht jeden Pups abrechne“, doch vieles sei komplexer geworden oder gerade im Moment eben komplex und die meisten Mandant*innen verstünden dies auch und akzeptierten ein höheres Honorar - ganz ohne Diskussion.
Wann ist eine unentgeltliche Bearbeitung angebracht?
So offensiv wie Dirk Wendl gehen das Thema aber längst nicht alle Berater*innen an. So gilt etwa in der Kanzlei von Steuerberater Franz Plankermann in Düsseldorf die Maßgabe, dass die Antragstellung für das Kurzarbeitergeld als Service-Leistung bei den Lohnmandant*innen erbracht wird. „Dabei halten wir uns aber an die Regel: 'Tue Gutes und rede darüber'“, so Plankermann. In der nächsten Honorarverhandlungsrunde würde das Thema dann angesprochen und vor diesem Hintergrund in manchen Fällen eine moderate Erhöhung vereinbart.
Klar abzurechnen sei dagegen die Stellung des Antrags auf Überbrückungshilfe. Hier verweist Plankermann, der neben seiner Praxistätigkeit zugleich erster Vorsitzender des Steuerberaterverbands Düsseldorf ist, auf ein entsprechendes Musterdokument der Bundessteuerberaterkammer. „Wir berechnen bei diesen Anträgen 50 Prozent des Honorars als Vorschuss und noch einmal 50 Prozent, wenn die Gelder ausgezahlt worden sind“, so der Berater.
Eine schwierige Mandantengruppe seien im Moment dagegen die Solo-Selbstständigen, die Soforthilfe in Anspruch genommen haben. „Wir versuchen, diese Mandant*innen nicht nur zu beraten, wie sie zum Beispiel noch weiter Kosten sparen können, sondern kommen ihnen auch insofern entgegen, dass wir bei sinkender Buchungsanzahl natürlich auch die FiBu-Honorare absenken“, so Plankermann. Um dies alles geordnet und nachhaltig tun zu können, wünscht sich der Verbandsfunktionär weitere Fristverlängerungen von der Politik, insbesondere bei der Deadline für die Steuererklärungen 2019, die bis Ende Februar 2021 vorliegen müssen.
Wieso eine zeitnahe Abrechnung wichtig ist
Wichtig sei bei der gesamten Honorarfrage, dass man sehr zeitnah abrechnet, sagt Steuerberater Peter Kusel aus Lauben im Allgäu. So sei die Bearbeitung der Kurzarbeitsanträge sehr bearbeitungsintensiv gewesen; stelle man diesen Aufwand nun länger nicht in Rechnung, wachse das Risiko, dass der Mandant den Bezug zum jeweiligen Auftrag verloren hat.
„Die Diskussion ums Honorar hat zugenommen.“
„Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Diskussion ums Honorar in den vergangenen Jahren schon zugenommen hat“, sagt Kusel. Insbesondere die Automatisierung bringe die Beraterschaft unter steigenden Rechtfertigungsdruck. „Dabei verkennen die Mandanten häufig, dass wir automatisieren müssen, um die Preise halten zu können“, so der Berater - ausdrücklich ohne ins allgemeine Mandantenbashing einsteigen zu wollen, das diesen unterstelle, sie wüssten die steuerliche Beratungsleistung nicht zu schätzen.
Wesentlich sind für Kusel in der Honorarfrage drei Aspekte: Zum einen möglichst zeitnah abzurechnen und transparent zu machen, welche Leistungen erbracht wurden. Zum anderen sei es generell notwendig, noch klarer herauszustellen, was die Berater*innen tun und wie sie Mandant*innen dadurch unterstützen. Langfristig gehe es weiterhin darum, alternative Honorarmodelle zu entwickeln, die sich möglicherweise stärker in Richtung Pauschale bewegen.
Wo Pauschalen die Lösung sein können
Tatsächlich könnte dies hilfreich sein, da die Abrechnung vielerorts eher kleinteilig erledigt wird, was aufwändig ist. Erkannt hat dies Steuerberaterin Birgitta Bruder aus Köln, von der Kanzlei Laufenberg Michels und Partner. „Bei der Bearbeitung des Kurzarbeitergelds haben wir am Anfang eine Abrechnung nach Stundenaufwand gefertigt, aber später über eine pauschale Abrechnungsposition pro Mitarbeiter einen Betrag abgerechnet. Wir versuchen da vieles zu automatisieren“, berichtet die Beraterin.
Wir können nicht Krisenhilfe mit einem hohen Überstundenkontingent machen, für das wir die Mitarbeiter gesondert zahlen müssen und diese nicht abrechnen."
Die Sonderberatungsfelder verursachten großen Aufwand in der Kanzlei, da die Mitarbeiter*innen rechtlich in diesen Sachverhalten ausgebildet werden mussten. „Ich hoffe, dass die Mandanten Verständnis für unsere Abrechnung haben“, sagt Bruder, „wir können nicht Krisenhilfe mit einem hohen Überstundenkontingent machen, für das wir die Mitarbeiter gesondert zahlen müssen und diese nicht abrechnen.“
Sonderberatungen würden in der Kanzlei traditionell nach Zeit abgerechnet und auch sichtbar gemacht. Es gebe daher bei den Mandant*innen ein Grundverständnis, allerdings nicht bei allen. "„Wir haben auch Mandanten, die nach einem niedrigerem Honorar fragen.“
„In den Bereichen, in denen wir nach Gegenstandswerten abrechnen, gehen wir im Honorar ohnehin runter, wenn die Umsätze und Gewinne des Mandanten sinken“, so Bruder, „wir erklären den Mandanten auch, dass wir unsere Mitarbeiter nicht schlechter bezahlen können und möchten. Mitarbeiterbindung ist auch in den Unternehmen ein präsentes Thema. Das wird von den Mandanten verstanden.“