Angaben, die entgegen § 18 Absatz 1 nicht in einem Nachhaltigkeitsnachweis enthalten sind, können nur nachgetragen werden
1. |
durch die Schnittstelle, die den Nachhaltigkeitsnachweis ausgestellt hat, oder |
2. |
durch eine Zertifizierungsstelle, die nach dieser Verordnung anerkannt ist. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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