Zertifikate müssen folgende Angaben enthalten:

 

1.

eine einmalige Zertifikatsnummer, die sich mindestens aus der Registriernummer des Zertifizierungssystems, der Registriernummer der Zertifizierungsstelle sowie einer von der Zertifizierungsstelle einmalig zu vergebenden Nummer zusammensetzt,

 

2.

das Datum der Ausstellung und

 

3.

den Namen des Zertifizierungssystems, in dem das Zertifikat ausgestellt worden ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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