Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:

 

1.

eine einmalige Registriernummer,

 

2.

das Datum der Anerkennung und

 

3.

Beschränkungen nach § 43 Absatz 5.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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