Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:
1. |
eine einmalige Registriernummer, |
2. |
das Datum der Anerkennung und |
3. |
Beschränkungen nach § 43 Absatz 5. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen