1Die Zertifizierungsstellen müssen ein Verzeichnis aller Schnittstellen, denen sie Zertifikate ausgestellt haben, führen. 2Das Verzeichnis muss mindestens den Namen, die Anschrift und die Registriernummer der Schnittstellen enthalten. 3Die Zertifizierungsstellen müssen das Verzeichnis laufend aktualisieren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge