Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:
1. |
durch feste Sätze (Festgebühren), |
2. |
nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder |
3. |
durch Rahmensätze (Rahmengebühren). |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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