Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:

 

1.

durch feste Sätze (Festgebühren),

 

2.

nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder

 

3.

durch Rahmensätze (Rahmengebühren).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge