Für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die europäische langfristige Investmentfonds im Sinne der Verordnung (EU) 2015/760 verwalten, gelten neben den Vorschriften dieser Verordnung (EU) 2015/760 die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit die Verordnung (EU) 2015/760 dem nicht entgegensteht.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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