a) |
Die Satzung oder der Errichtungsakt einer Gesellschaft enthält mindestens folgende Angaben: a) die Rechtsform der Gesellschaft und ihre Firma; |
b) |
den Gegenstand des Unternehmens; |
c) |
sofern die Gesellschaft kein genehmigtes Kapital hat, die Höhe des gezeichneten Kapitals; |
d) |
sofern die Gesellschaft ein genehmigtes Kapital hat, die Höhe des genehmigten Kapitals und die Höhe des gekennzeichneten Kapitals im Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft oder der Erteilung der Genehmigung zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit sowie bei jeder Änderung des genehmigten Kapitals; Artikel 14 Buchstabe e bleibt unberührt; |
f) |
die Dauer der Gesellschaft, sofern sie nicht unbestimmt ist. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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