(1) Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses[2] [Bis 28.02.2023: Umwandlungsbeschlusses] muß binnen eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden.
(2) Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses[3] [Bis 28.02.2023: Umwandlungsbeschlusses] kann nicht darauf gestützt werden, daß die in dem Beschluß bestimmten Anteile an dem Rechtsträger neuer Rechtsform nicht angemessen[4] [Bis 28.02.2023: zu niedrig bemessen] sind oder daß die Mitgliedschaft kein ausreichender Gegenwert für die Anteile oder die Mitgliedschaft bei dem formwechselnden Rechtsträger ist.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen