Institute, die Artikel 92a oder 92b unterliegen, legen die folgenden Informationen hinsichtlich ihrer Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten offen:
a) |
die Zusammensetzung ihrer Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, ihre Laufzeit und ihre Hauptmerkmale; |
b) |
die Rangordnung der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten in der Hierarchie der Gläubiger; |
c) |
den Gesamtbetrag einer jeden Emission von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten nach Artikel 72b und den Betrag dieser Emissionen, der innerhalb der in Artikel 72b Absätze 3 und 4 festgelegten Grenzen in Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten einbezogen ist; |
d) |
den Gesamtbetrag der ausgenommenen Verbindlichkeiten nach Artikel 72a Absatz 2. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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