1.1 Rechtsgrundlagen
Rz. 1
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die tschechische Mehrwertsteuer ist seit dem Jahr 1993 eine Mehrwertsteuer nach dem System der Netto-Allphasenumsatzsteuer mit sofortigem Vorsteuerabzug. Der Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union ("EU") am 1. Mai 2004 brachte der tschechischen Rechtsordnung viele Änderungen. Als Anpassung an die 6. Mehrwertsteuer-RL Nr. 77/388/EWG ("6. Richtlinie") wurde im Bereich des Umsatzsteuerrechts das neue Mehrwertsteuergesetz Nr. 235/2004 Sb. ("MWStG") beschlossen, das zum 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist. Das neue Gesetz wurde seit Inkrafttreten bereits mehrfach novelliert, das letzte Mal zum 1. Januar 2024.
Rz. 2
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
In Tschechien gibt es bis jetzt keine offiziellen Anweisungen hinsichtlich der Anwendung der Mehrwertsteuer. Verbindliche Auskünfte ("rulings") werden außer i. Z. m. der Feststellung des anzuwendenden Steuersatzes (vgl. Rz. 63) und der Feststellung der Anwendbarkeit des inländischen Reverse Charge bei Lieferung von bestimmten Gebrauchtmaterialien, Schrott etc. (vgl. Rz. 71) nicht erteilt. Die Generalfinanzdirektion veröffentlicht seine Erläuterungen und weitere Informationen zur praktischen Anwendung des MWStG auf seinen Webseiten (www.financnisprava.cz). Viele Unklarheiten werden i. R. d. Gespräche zwischen der tschechischen Steuerberaterkammer und der Generalfinanzdirektion erörtert. Die Ergebnisse sowie die auf den Webseiten veröffentlichten Informationen sind rechtlich nicht bindend; sie sollten jedoch im Allgemeinen von der Finanzverwaltung eingehalten werden.
1.2 Geltungsbereich (§ 3 MWStG)
Rz. 3
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der territoriale Geltungsbereich des MWStG erstreckt sich auf das Inland, in demselben Sinne, wie dieser im Handelsgesetzbuch bestimmt wurde. Gem. § 3 MWStG werden für Zwecke dieses Gesetzes verstanden:
- unter dem "Inland" das Gebiet der Tschechischen Republik,
- unter einem "Drittland" ein Gebiet außerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft und
- unter dem "Gebiet der Europäischen Gemeinschaft" das durch Art. 5 der MWSt-RL (RL 2006/112/EG) festgelegte Gebiet.