1.1 Rechtsgrundlagen
Rz. 1
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die slowakische MwSt ist eine Mehrwertsteuer nach dem System der Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Eine systematische Anpassung des slowakischen MwStG an die 6. EG-RL (jetzt: MwStSystRL) erfolgte i. Z. m. dem Beitritt der Slowakei zur EU mit 01.05.2004. Das slowakische MwStG wird darüber hinaus jedes Jahr durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen abgeändert bzw. ergänzt. In den letzten Jahren wurden umfangreiche Änderungen des MwStG verabschiedet (inkl. Quick fixes und E-Commerce Package und Bad Debt Relief), deren Hauptziel die Bekämpfung der Steuerhinterziehung im MwSt-Bereich ist. Es handelt sich dabei hauptsächlich um die Einführung der Sicherheit bei einer MwSt-Registrierung, Aufhebung der MwSt-Registrierung infolge Nichterfüllung von Pflichten, Haftung für Steuer aus der Vorstufe und Verschärfung der Bedingungen für die Geltendmachung der Befreiung bei grenzüberschreitenden Lieferungen.
Rz. 2
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die aktuell geltende Fassung des MwStG Nr. 222/2004 Slg. ist im Internet unter www.finance.gov.sk bzw. www.financnasprava.sk in slowakischer und in englischer Sprache veröffentlicht. Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Gültigkeit werden in den Erlässen des Ministeriums für Finanzen und der Obersten Finanzbehörde behandelt, die im Internet unter www.financnasprava.sk abrufbar sind. Für individuelle Sachverhalte können die Steuerpflichtigen eine unverbindliche Anfrage an das Ministerium für Finanzen und an die Oberste Finanzbehörde stellen. Daneben können in bestimmten Fällen (bestimmte Sachverhalte) auch verbindliche Anfragen gestellt werden. Die Antwort ist gebührenpflichtig und ausschließlich für die Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung rechtlich verbindlich. Der Steuerpflichtige kann bei Zweifeln die Antwort beim Gericht infrage stellen. Alle im Handelsregister bzw. Gewerberegister registrierten Personen oder deren Vertreter sind verpflichtet, mit der Finanzverwaltung ausschließlich auf elektronischem Wege zu kommunizieren.
1.2 Geltungsbereich
Rz. 3
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Der territoriale Geltungsbereich des MwStG erstreckt sich auf das Inland. Inland ist gem. § 2 Abs. 2 MwStG das Gebiet der Slowakischen Republik.