Rz. 1

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1513; BStBl I 2020, 563) werden die USt-Sätze

  • zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
  • von 19 auf 16 Prozent und
  • von 7 auf 5 Prozent

abgesenkt.

 

Rz. 2

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Absenkung der USt-Sätze intendiert, dem Konsum einen kräftigen Impuls zu geben. Das kommt nach Auffassung der Bundesregierung besonders Beziehern von kleineren Einkommen zugute, die einen größeren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben (Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Besonderer Teil, Zu Art. 3 Nr. 3).

 

Rz. 3

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Zur befristeten Absenkung der MwSt ausführlich § 12 UStG, Rz. 218 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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