Rz. 1
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Das Umsatzsteuerrecht der EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend harmonisiert (vgl. Rz. 5 ff.). Kompetente und haftungsfreie Umsatzsteuerberatung setzt neben der umfassenden Kenntnis des jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrechts daher immer auch die Kenntnis der europarechtlichen Rahmenbedingungen voraus (Strunk, Stbg 8/2004, Editorial = Seite M 1; Weimann, UStB 2004, 335).
1.1 Kenntnis der EU-ausländischen Gesetzesfassungen
Rz. 2
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Wer die MwStSystRL anwendet, muss sich – wie allgemein bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht – bewusst sein, dass ihr Inhalt nicht allein durch die deutsche Sprachfassung bestimmt werden kann. Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, eine Bestimmung für sich allein zu betrachten. Der Rechtsanwender ist vielmehr dazu gezwungen, die Bestimmung unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen (vgl. Rz. 31).
1.2 Kenntnis der aus dem EU-Ausland anhängigen EuGH-Verfahren
Rz. 3
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Unabdingbar ist auch die Kenntnis der EuGH-Verfahren. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Verfahren betrachtet werden dürfen, die das deutsche Umsatzsteuerrecht unmittelbar betreffen, sondern auch solche zum ausländischen Umsatzsteuerrecht, bei denen Gegenstand der Prüfung Regelungen sind, die in identischer oder sehr ähnlicher Form auch in Deutschland zur Anwendung gelangen (vgl. Rz. 33 ff.).
1.3 Besonderheiten des Verfahrensrechts innerhalb der EU
Rz. 4
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Hinzuweisen ist noch einmal auf die besonderen Gefahren, die sich aus dem auch weiterhin unterschiedlichen Verfahrensrecht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergeben. So hält es der EuGH für grundsätzlich zulässig, dass das italienische Steuerrecht für die Umsatzsteuerschuld eine längere Verjährung als für den dazugehörenden Vorsteueranspruch vorsieht (vgl. EuGH vom 08.05.2008, Rs. C-95/07 und 96/07, Ecotrade SpA, UR 2008, 512; dazu Anmerkungen von Weimann, PIStB 2008, 257).
HINWEIS
Das Urteil zeigt, wie vorsichtig Steuerberater mit Empfehlungen zum angeblich "überall gleichen Umsatzsteuerrecht" sein müssen; Abweichungen können sich – noch einmal – insbesondere auch aus dem nationalen Verfahrensrecht ergeben.
1.4 Leitlinien der EU-Kommission
Rz. 5
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die Europäische Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage (http.//ec.europa.eu) zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die Europäische Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwenden sind. Diese Erläuterungen werden mit unterschiedlichen Bezeichnungen veröffentlicht (häufig "Leitlinien"). Zur rechtlichen Einordnung der Veröffentlichungen nimmt das BMF mit Schreiben vom 17.12.2014 (a. a. O.) Stellung.
1.4.1 Derzeitiger Veröffentlichungsstand
Rz. 6
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Bei Drucklegung sind folgende Leitlinien veröffentlicht:
Eingabe Tabellenüberschrift
Titel |
Erläuterte MwSt-Vorschriften |
Datum der Veröffentlichung/Überarbeitung |
Leitfaden für die einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer |
Die einzige Anlaufstelle in der EU (OSS) ist das elektronische Portal, über das Unternehmen ab dem 01.07.2021 ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen für E-Commerce-Verkäufe an Verbraucher innerhalb der EU erfüllen können. |
März 2021 |
Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr |
Am 01.07.2021 wird eine Reihe von Änderungen der Richtlinie 2006/112/EG ("MwSt-Richtlinie") wirksam, die sich auf die Mehrwertsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern auswirken. |
Dezember 2020 |
Erläuterungen zu den MwSt-Änderungen in der EU, die die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für i. g. Lieferungen von Gegenständen betreffen ("2020 Quick Fixes") |
Vorschriften, die am 01.01.2020 in Kraft treten und die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte, die Steuerbefreiung für i. g. Lieferungen von Gegenständen und den Nachweis der Beförderung für die Zwecke dieser Befreiung betreffen |
Dezember 2019 |
Erläuterungen zum steuerlichen Ort der i. Z. m. einem Grundstück erbrachten Dienstleistungen |
Steuerlicher Ort der i. Z. m. einem Grundstück erbrachten Dienstleistungen |
Oktober 2015 |
Erläuterungen zu den 2015 in Kraft getretenen EU-Mehrwertsteuervorschriften bezüglich des Ortes der Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen |
EU-Mehrwertsteuervorschriften bezüglich des Ortes der Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen |
April 2014 |
Leitfaden zur kleinen einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer (MOSS) |
Regelung für die kleine einzige Anlaufstelle für Erbringer von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen |
Oktober 2013 |
Zusätzliche Leitlinien – Prüfung der MOSS-Daten |
Prüfungen im Rahmen von MOSS |
Juni 2014 |
Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung ab dem 01.01.2013 |
Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung |
Ok... |