10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten
Rz. 39
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Grundsätzlich gilt in Dänemark das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten.
Rz. 40
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 23 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt.
Rz. 41
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Bei Dienstleistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Erhalt einer Zahlung für die Dienstleistung oder mit Erbringung der Dienstleistung. Es wird allerdings regelmäßig auch der Tag der Rechnungsstellung als Besteuerungszeitpunkt akzeptiert.
Rz. 42
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Bei Dauerleistungen, die für mehr als ein Jahr ausgeführt werden und die nicht zu Zahlungen oder Abrechnungen während dieser Zeit führen, wird jeweils mit Ablauf des Kj. eine anteilige Steuerentstehung angenommen.
Rz. 43
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die Steuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe entsteht im Zeitpunkt der Lieferung, oder, wenn keine Rechnung ausgestellt wurde, zum 15. Kalendertag des auf den Erwerb folgenden Monats (vgl. Art. 25 Mehrwertsteuergesetz).
10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen
Rz. 44
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Dänemark grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Allerdings muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass der Schuldner wegen Bankrott, Liquidation, Tod oder aus ähnlichen Gründen zahlungsunfähig ist.
Alternativ akzeptieren die Behörden den Nachweis vergeblicher Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Einschaltung eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts), wobei nach der Bedeutung der Forderung zu differenzieren ist.
Rz. 45
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückzahlung, Rückgängigmachung) führen stets zu einer Umsatzsteueranpassung. Handelt es sich nicht um eine Rückgängigmachung, so muss zusätzlich ein Entgeltminderungsbeleg ausgestellt werden.
10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Rz. 46
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
In Dänemark ist keine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestattet.
10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer
Rz. 46a
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen.