Rz. 44

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Dänemark grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Allerdings muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass der Schuldner wegen Bankrott, Liquidation, Tod oder aus ähnlichen Gründen zahlungsunfähig ist.

Alternativ akzeptieren die Behörden den Nachweis vergeblicher Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Einschaltung eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts), wobei nach der Bedeutung der Forderung zu differenzieren ist.

 

Rz. 45

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückzahlung, Rückgängigmachung) führen stets zu einer Umsatzsteueranpassung. Handelt es sich nicht um eine Rückgängigmachung, so muss zusätzlich ein Entgeltminderungsbeleg ausgestellt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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